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Gerechtigkeit

  • Menschenwürdige Formen der Handlungskorrektur. Das Menschen- und Grundrecht auf freiheitliche Sozialisierung.

    Irren ist menschlich. Leicht lassen wir uns täuschen – leicht können wir getäuscht werden. Fehler, die uns unterlaufen, werden häufig nicht erkannt. Leistungsüberforderung lässt Fehler eskalieren. Aberglauben ist auch heute noch enorm verbreitet. Hilfreich ist, zu klären, wo welche Korrekturen notwendig sind, um Maßnahmen veranlassen zu können, die Fehler möglichst nachhaltig beheben: Wo Fehler erkannt worden sind, soll(t)en diese zukünftig nicht weiterhin gemacht (= beibehalten) werden. In diesem Sinne äußerte sich Friedrich Rückert (1788-1866): „Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen. Die bei dem Irrtum verharren, das sind die Narren.“ Infolge dessen ist erzieherisches, bildungsrelevantes, gesundheitsbezogenes, wissenschaftliches, organisatorisches, politisches, rechtliches (juristisches) und wirtschaftliches Handeln folgen- und nutzenorientiert zu überprüfen. Weil etliche der hier üblichen Vorgehensstrategien dem Allgemeinwohl zuwiderlaufen, statt es zu fördern, hat sich gravierender Korrektur- und Reformbedarf ergeben.

  • Gerecht kann nur sein, was die Gesetze des Lebens respektiert. Organisatorisches Vorgehen sollte Naturgesetzliches berücksichtigen.

    Alle staatlichen Instanzen sind verpflichtet, über den Schutz des Lebens dem größtmöglichen Wohl der Bevölkerung zu dienen, indem sie auf ihrem Territorium für die Einhaltung demokratisch-rechtsstaatlicher Verhaltensregeln sorgen. Denn erlittene Ungerechtigkeiten können Menschen in Verzweiflungstaten treiben, in Krankheitsanfälligkeit und Gebrechen, in die Flucht aus ihrer Heimat, in die Kriminalität, in Suchtverhalten und Drogenmissbrauch, in gewalttätiges Handeln anderen Menschen (und auch sich selbst) gegenüber, bis zu Mord und Selbstmord. Demokratische Rechtsstaatlichkeit besteht darin, über menschen- und grundrechtsgemäßes Handeln gerechtes und friedliches Zusammenleben zu fördern. Darauf ausgerichtetes achtsames Handeln kann über Erziehungs- und Bildungsangebote vermittelt, eingeübt und verbreitet werden.

  • Demokratisch-rechtsstaatliche Strategien zu friedlicher Krisenbewältigung. Bewährte Methoden und das Konzept von Kurt Lewin.

    Stets war Krisenmanagement für Menschen lebenswichtig – für das eigene Überleben und für die Verbesserung der Lebensbedingungen. Falls Krisenmanagement misslingt, geraten Menschen in Nöte, in Lebensgefahren, in kriegerische Auseinandersetzungen und den Tod. Gutes Krisenmanagement setzt Bildung voraus: Vertrautheit mit zuverlässigen naturkundlichen /naturwissenschaftlichen Erkenntnissen als Grundlage von Knowhow zur Lösung von Problemen. Zu lernen ist, im Einklang mit der Beschaffenheit der Natur leben zu können und deren Eigenarten zu kultivieren. Das Rechtswesen kann und soll – gemäß der Responsibility to Protect www.globalr2p.org/media/files/iciss_report.pdf – mit Empfehlungen („Geboten“) zu naturgerechtem menschlichem Handeln beitragen, um für friedliches und gerechtes Zusammenleben auf der Erde zu sorgen.

  • In der modernen Rechtswissenschaft geht es nicht mehr um „Schuld“. Beschuldigungen und Bestrafungen wirken in der Regel eher schädigend, im Vergleich zu Vergebung, Anleitungen zur Besinnung und zu Handlungskorrekturen

    Die moderne Rechtswissenschaft hat den Entwicklungen gerecht zu werden, die sich seit dem Beginn der wirtschaftlichen Globalisierung (1989/90) ergeben haben. Der Wissenschaftsrat betonte dazu im Jahr 2012: „Das Recht ist in der Moderne ein zentrales gesellschaftliches Steuerungsmedium. Seine wesentlichen Funktionen lassen sich umschreiben als (1) Konfliktregelung, (2) Verhaltenslenkung und (3) Verwirklichung von Leitideen wie Gerechtigkeit, Freiheit, Menschenwürde und Solidarität. […] Die Internationalisierung und Europäisierung des Rechts, vor allem durch das Aufbrechen der nationalstaatlich geschlossenen Rechtssysteme (in denen alle großen Kodifikationsleistungen in Deutschland, vom BGB bis zur Kodifizierung der Grundrechte im Grundgesetz, erbracht worden sind), verlangt eine Methodik, die internationale Perspektiven reflektiert und kritisch integriert.“

  • Essentials des freiheitlich-demokratischen Verfassungsrechts – des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1949)

    Demokratisch-rechtsstaatliche Verfassungstexte – wie das Grundgesetz –  sollen und können als Problemlösungs-Algorithmus dafür sorgen, dass es anhand der Förderung hochwertiger Bildung (Sachkunde) über Hilfe zur Selbsthilfe, Selbststeuerung, Do it yourself, Kooperationen etc., im Staatsterritorium stets zuverlässig gelingt, alle eintretenden gesellschaftlichen Herausforderungen möglichst leicht, besonnen (= stressfrei) und einvernehmlich mit zufriedenstellenden Ergebnissen zu bewältigen. Das gilt auch für überraschend auftretende extreme Herausforderungen bzw. Notstände, beispielsweise die Gefährdung der Gesundheit und des Überlebens der Bevölkerung durch Naturkatastrophen oder Coronaviren. Unverzichtbar sind eindeutige Prioritätensetzungen und langfristig vorausschauende großzügige Vorbeugungsmaßnahmen. Diese Tatsache und die Eigenarten des freiheitlich-demokratischen Verfassungsrechts wurden im deutschen Bildungswesen leider noch nicht hinreichend  allgemeinverständlich bekannt gemacht.

  • Wie ist es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bestellt? Menschenwürdiger Umgang miteinander gelingt aufgrund von Bildungsförderung und psychotherapeutischer Unterstützung.

    Was für „Demokratie“ und für „Rechtsstaatlichkeit“ wesentlich ist, was dazu gehört, scheint in Deutschland weitgehend ungeklärt zu sein: In der Bevölkerung gibt es dazu kontroverse Vorstellungen. Demgegenüber erwecken Politiker*innen und Jurist*innen in der Öffentlichkeit den Eindruck, das sei eindeutig klar – dazu erfolgen Erklärungen ihrerseits kaum. Falls sich Angehörige dieser Berufsgruppen jedoch in Fachzeitschriften oder in Büchern dazu äußern, zeigen sich bei ihnen vielfältige, untereinander auch widersprüchliche und unvereinbare Positionen, sogar unter Richter*innen am Bundesverfassungsgericht. Zu diesen, keineswegs zufrieden stellenden, Gegebenheiten führten die in Deutschland verfügbaren Bildungsangebote sowie die individuellen Lebenserfahrungen, die persönliche Sichtweisen und Überzeugungen maßgeblich prägen. Erziehungswissenschaftliche Informationen und psychotherapeutische Unterstützung könnten Angehörige dieser Berufsgruppen zu Klärungen und zu der Befähigung führen, ihre eigene Position kritisch zu hinterfragen und verbreitete Irrtümer zu überwinden, um in konstruktiver Weise zum Allgemeinwohl beitragen zu können.

  • Wo Rivalität vernichtet, können Rechts- und Bildungsmaßnahmen retten. Demokratische Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit als Basis globaler Zusammenarbeit (Global Governance).

    Naturwissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse finden in der Politik und in der Öffentlichkeit nicht die notwendige Aufmerksamkeit und Aufgeschlossenheit. Das begünstigt ungerechtes Handeln. Wesentliche Ursachen dafür liegen in den Eigenarten des westlichen Bildungswesens seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945). Seitdem wird hier nicht mehr in erster Linie auf die Förderung des nachhaltigen Wohles der Bevölkerung Wert gelegt, sondern auf militärische, ökonomische und finanzielle Erfolge unter Wettbewerbsbedingungen. Damit das menschliche Leben auf der Erde nicht zugrunde geht, sind die schädlichen Auswirkungen der Wertschätzung von Wettbewerb (= Rivalität) zu minimieren.

  • In Europa brauchen wir nachhaltig-vernünftige Politik. António Guterres konnte in seiner Karlspreis-Rede Wichtiges nur andeuten, jedoch nicht ausführlich darstellen.

    Wenn Gerechtigkeit erwartet oder gefordert wird, geht es darum, optimale Entscheidungen zu treffen - solche, die allen Gegebenheiten und Erfordernissen zugleich nachhaltig gerecht werden, die für das Bestmögliche sorgen. Als vorbildlich gilt hier zum Beispiel die weise Urteilsfähigkeit des israelischen Königs Salomon.
    Der Philosoph (zugleich auch: Psychologe) Immanuel Kant und der Pädagoge Jean Jacques Rousseau formulierten verfassungsrechtliche Konzepte, die dafür sorgten sollten, dass derartig weises Vorgehen staatlicherseits stets erfolgt. Ihre nachhaltig-vernünftigen Konzepte stießen jedoch bei den europäischen Herrschaftseliten überwiegend auf Unverständnis und Ablehnung. Denn diesen ging es vor allem um die Absicherung ihrer Vorherrschaft und Privilegien gegenüber allen anderen Mitgliedern der Bevölkerung. Sie bevorzugten die Beibehaltung und die Absicherung von Ungerechtigkeiten zu ihren Gunsten und zum Nachteil anderer. UN-Generalsekretär António Guterres forderte in seiner Karlspreisrede die Regierenden und die Bevölkerung in Europa zur Korrektur ihrer verheerenden Ausrichtung auf.

  • Die bisherige Form von Politik geht zu Ende. Ab sofort geht es um verlässlichen Frieden, Sicherheit und Wohlstand für alle Menschen auf der Erde

    Gemäß der Vision und der Ausrichtung der Vereinten Nationen besteht die wichtigste Herausforderung im Hinblick auf die weltweite praktische Sorge für Frieden und Sicherheit darin, überall von bisherigem (kriegerischem) Gegeneinander zu gleichberechtigtem Miteinander (Einigkeit, Teamwork) überzugehen. Auf der Grundlage innovativer Forschungs- und Bildungsmaßnahmen stehen uns heutzutage neue, zweckmäßigere Organisationsformen für kooperatives gesellschaftliches Zusammenleben zur Verfügung. Zuverlässigerer und ökonomischer als die noch üblichen politischen Organisationsformen gewährleisten diese allen Menschen Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog bezeichnete diese 2014 als „Bürgerdemokratie.“ Er charakterisierte sie als „schlank, kompetent und schlagkräftig“. Indem die Würde des Menschen und die Menschenrechte entsprechend der deutschen Verfassung, des Grundgesetzes von 1949, konsequent geachtet und geschützt werden, lassen sich die globalen Herausforderungen im Sinne des Allgemeinwohls bewältigen – die Finanz-, Migrations-, Klima-, Umwelt- und Corona-Krisen.

  • Die Vereinten Nationen und das Grundgesetz entstanden, um Rechtsextremismus zu überwinden. Wie Vergangenheitsbewältigung gelingen und unterlaufen werden kann.

    Politiker*innen meinen, besondere Privilegien und Rechte gegenüber der Bevölkerung zu benötigen, um zugunsten des Allgemeinwohls ordnend für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit sorgen zu können. Infolge dessen gehören der Rechtsextremismus sowie Mittel, die seine Überwindung unterstützen könn(t)en, zu den weltweit bestens erforschten Gegebenheiten. Befunde hierzu wurden in Deutschland und Europa bislang noch zu wenig bekannt gemacht und praktisch genutzt. Im Unterschied zu diesem Extremismus beruht demokratische Rechtsstaatlichkeit auf Verfassungstexten, die von der Gleichberechtigung aller Menschen ausgehen und davon, dass sich alle Menschen gegenseitig unterstützen können und sollen, gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität. Das entspricht der Zielausrichung der Organisationen der Vereinten Nationen sowie des Grundgesetzes, die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen und der Menschenrechte einzufordern.

  • Beim Rechtsextremismus geht es um das, was rechtstaatlich und vernünftig ist, nicht um "rechte" oder "linke" Politik. "Nachtcaf'é"-Beiträge zum Thema "Im Leben verirrt" zeigten Lösungswege.

    Was ist unter Rechtsextremismus zu verstehen? Auf naturwissenschaftlichen Grundlagen erfolgt hier eine Klärung dazu. Diese kann und soll dazu verhelfen, auf rechtsextremistische Handlungstendenzen so konstruktiv zu reagieren, dass sich diese erfolgreich überwinden lassen. Damit zeigt sich, wie wir zu demokratischer Rechtsstaatlichkeit und friedlichem Zusammenleben gelangen können – weltweit auf der Basis des Schutzes und der Achtung der Würde des Menschen, unserer unveräußerlichen Menschen- und Grundrechte. Zugleich dient das dem Gesundheitsschutz angesichts von Corona-Viren sowie dem Klima- und Naturschutz. Obwohl Verfassungstexte wie das Grundgesetz Politiker*innen dazu verpflichten, widmen sie sich dieser Aufgabenstellung allzu häufig noch nicht mit der notwendigen Entschlossenheit, Konsequenz und naturwissenschaftlichen Sachkenntnis.