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Bildung

  • 21 Thesen zu Freiheit als Grundlage von Leben, Können und Glück. Ein Beitrag zur politischen Bildung und zum Qualitätsmanagement aus naturwissenschaftlicher Sicht.

    Gibt es Freiheit? Nicht nur unter Philosoph*innen ist die Vorstellung verbreitet, menschliche Freiheit sei „empirisch nicht nachweisbar": Sie existiere nicht wirklich, sondern sei nur eine Idee, etwas Gedachtes, eine Illusion. Wenn das stimmt, entstehen Fragen: Was mag es mit Freiheit auf sich haben? Wozu /inwiefern kann sie notwendig, gut, nützlich, gefährlich, schädlich sein? Was können Menschen damit machen? Hier wird der Standpunkt dargestellt, dass die Art und Weise des Umganges mit Freiheit von ausschlaggebender Bedeutung ist sowohl für das Eintreten gesellschaftlicher Krisen als auch für deren zweckmäßige Bewältigung: Es kommt auf das Umgehenkönnen mit Freiheit an! „Freiheit“ ist die Grundlage von Leben, Lebendigkeit, Liebe und Glück. Freiheit ist unverzichtbar notwendig zum Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit.

  • Der Schutz des Lebens auf der Erde. Die freiheitlich-demokratische globale Rechtsordnung verhilft zu weltweiter Gerechtigkeit und friedlicher Zusammenarbeit.

    Bedrohter als heute dürfte das menschliche Leben insgesamt nie zuvor gewesen sein. Seit 1945 bemühen sich die Vereinten Nationen um weltweite Gerechtigkeit und friedliche Zusammenarbeit, um allen Menschen eine zufriedenstellende Lebensführung (= Allgemeinwohl, common wealth) zu ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Sorge („The Responsibility to Protect – R2P“) für das Überleben der Gattung Homo sapiens und für den Schutz unserer Lebensgrundlagen (Ressourcen) auf der Erde. Herausragende Bedeutung kommt hier der Förderung der Bildung und der Gesundheit sowie der freiheitlich-demokratischen Menschenrechtsordnung zu.

  • Rechtsstaatliche Bildung und Forschung sichert unsere Zukunft: Sie entmachtet Rechtsextremismus und Coronaviren.

    Das Konzept demokratischer Rechtsstaatlichkeit – die freiheitlich-demokratische Grundordnung – ist eine europäische Innovation des „Zeitalters der Aufklärung“, um für dauerhaft friedliches Zusammenleben zu sorgen, indem Rechtsextremismus überwunden wird. Rechtsextremismus ist die Rechtsgrundlage diktatorischer militärischer Disziplinierung (= Sklavenbehandlung und -ausbeutung). Hier wird das Militär als „die Schule der Nation“ angesehen. 

    Willy Brandt betonte 1971 in seiner Friedensnobelpreisrede stattdessen: „Krieg ist nicht mehr die ultima ratio, sondern die ultima irratio.“ Notwendig ist, dass alle Lebewesen friedliches, einander respektierendes und unterstützendes, Umgehen miteinander erlernen. Das betonte „Der kleine Prinz“ im Kinderbuch von Antoine de Saint-Exupéry (1943). Coronaviren als „Gefährder“ menschlichen Lebens zu „bekämpfen“, ist höchst problematisch: Stets führten sämtliche Varianten menschlicher Kriegsführung dazu, dass vorrangig die Lebensgrundlagen von Menschen, damit auch die des eigenen Überlebens, ruiniert, vernichtet werden. Um nicht zu versagen,  benötigen Politiker*innen professionelle Unterstützung zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Lehrende, die sich damit auskennen.

  • Bundesweit missachten Jugendämter im Zuge neoliberaler Finanzpolitik das Kindeswohl.

    Im Rahmen einer auf Wirtschaftlichkeit und Rentabilität ausgerichteten neoliberalen Politik wird von den Kommunen an den falschen Stellen gespart. Hier geht es um eklatantes Versagen von Bürgermeister*innen, Landesregierungen und der Bundespolitik. Wissen die Politiker*innen, die wir zu unserem Wohl und dem unserer Nachkommen wählen und großzügig besolden, zu wenig, was sie anrichten? In bestimmten Fällen scheint Absicht, „System“ dahinter zu stecken: Spätestens seit dem Fall der Mauer, der Wende“ (1989/90) beherrschen wirtschaftsökonomische Gesichtspunkte bundesweit die Politik. Es geht ums Sparen. Gespart wird einerseits bei den Personal- und Sachkosten in den für die Betreuung und Unterstützung zuständigen Einrichtungen und Gerichtshöfen, andererseits bei der pädagogischen Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher. 

  • Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zwischen dem Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit. Eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung mit Hinweisen zur Auftragsbewältigung.

    Eine zufriedenstellende Förderung der Bildung und Erziehung gelingt nicht schon dadurch, dass dafür genügend Personal sowie Arbeits- und Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Viel wichtiger ist, dass diejenigen, die sich mit dieser Aufgabenstellung befassen, die hier Entscheidungen treffen, hervorragend mit der gegenwärtigen Bildungs- und Erziehungspraxis, mit deren geschichtlicher Entwicklung und den zukünftig hier anfallenden Anforderungen vertraut sind. Dazu existiert umfangreiche wissenschaftliche Forschung. Die Bildungs- und Erziehungsbemühungen leiden in Deutschland darunter, dass weltweit vorhandenes hilfreiches Know-how viel zu wenig genutzt wird. Die zuständigen Minister*innen kennen sich damit nur unzulänglich aus. Sie vernachlässigen gesetzliche Regelungen und Verpflichtungen und werden dafür nicht angemessen zur Verantwortung gezogen. 

  • Praxisbezogene wissenschaftliche Forschung als Maßnahme zur Unterstützung politischer Instanzen bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Ergebnisbericht einer uiniversitären Fortbildungsmaßnahme.

    Steuergelder lassen sich besonders wirksam und ökonomisch zur Förderung des Allgemeinwohles nutzen, indem sie in Forschungs- und Fortbildungsmaßnahmen investiert werden, die Menschen befähigen, gesellschaftliche Herausforderungen ausdrücklich gemäß dem Subsidiaritätsprinzip menschenrechtsgemäß erfolgreicher zu bewältigen. Das gelang im Rahmen einer Maßnahme, die im Zeitraum 1985-1988 in der Trägerschaft des Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg durchgeführt werden konnte. Projektentwicklung, Forschung und Fortbildung wurden hier unter anderem mit dem ökonomischen Ziel verbunden, Arbeitslosigkeit sowie Sozialausgaben nachhaltig zu verringern und - im Sinne von Studienreform - Ausbildungsangebote qualitativ zu verbessern.

  • Initiativen des Hamburger UNESCO-Instituts zur Förderung menschenwürdiger demokratischer Vorgehensweisen

    Wenn man unter „Bildung“ professionelles Knowhow zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen versteht, dann gehört Bildung zu den wichtigsten Voraussetzungen, um im Sinne der Vereinten Nationen zum bestmöglichen Wohl aller Lebewesen auf der Erde nachhaltig für weltweiten Frieden, Gerechtigkeit und konstruktive Zusammenarbeit zu sorgen: auch für die Verwirklichung der UN-Agenda 2030. Aus dieser Intention heraus war 1951 das Hamburger UNESCO-Institut für Pädagogik gegründet worden. 2006 wurde es in „UNESCO Institute for Lifelong Learning“ umbenannt, um herauszustellen, dass der Schwerpunkt der Arbeit zukünftig in der Förderung der Erwachsenenbildung und Professionalisierung liegen soll. In der ersten Arbeitsphase des Institutes hatte die schulische Erziehung und Bildung, dabei insbesondere auch die Förderung menschenwürdiger demokratischer Vorgehensweisen, im Vordergrund gestanden. Damals gingen von diesem Institut wegweisende Einflüsse auf die Reform der Forschung und Lehre in den Studiengängen Pädagogik/Erziehungswissenschaften, Psychologie und Soziologie der Hamburger Universität aus.

  • Stellungsnahme zur Psychotherapie-Ausbildung in Deutschland auf der Grundlage der Vision der Vereinten Nationen

    Stellungnahme zur Psychotherapie-Ausbildung in Deutschland auf der Grundlage der Vision der Vereinten Nationen.
    Gegenwärtig laufen überall gesellschaftliche Entwicklungen aus dem Ruder. Weil weltweit Präsident*innen und Parlamente diesen Entwicklungen anscheinend hilflos gegenüberstehen, ufern Überforderung, Nervosität und Verzweiflung aus –  im Hinblick auf die Überlebenschancen der Angehörigen der biologische Gattung Homo sapiens. Das zeigt sich angesichts diverser „for future“-Aktivitäten von Schüler*innen und Wissenschaftler*innen. Um den heutigen unübersichtlich-chaotischen Gegebenheiten nicht zu unterliegen, sondern um diese konstruktiv bewältigen zu können, wurde bereits in der Endphase des 19. Jahrhunderts ein umfassender gedanklicher Klärungs- und Ordnungsprozess eingeleitet, der auf herausragender empirischer physiologischer und psychologischer Forschungsarbeit beruht.

  • Donald Trump stellt sich mit der Bibel in der Hand vor die Kirche beim Weißen Haus. Biblische Texte bilden die Grundlage der Politik.

    Hochaktuell und brisant ist eine Tatsache, die auch für den bestmöglichen Gesundheitsschutz im Hinblick auf Coronaviren wichtig ist: In den USA und in Europa scheint allzu vielen Politiker*innen, Jurist*innen und Unternehmer*innen zu wenig bekannt zu sein, wie das, was verfassungsgemäß demokratisch-rechtsstaatlich ist, aus biblischen Texten hervorging. Das trifft besonders für die Bedeutung, die Anerkennung und den Schutz der Würde des Menschen sowie der Menschen- und Grundrechte zu. Biblische Texte bilden die Grundlage der Politik: der Verfassung der USA, der Charta der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes.

  • Psychotherapie als Mittel, Bildungsmängel, Destruktivität und Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Sybille (13), die Arbeit und der Teufel-Mythos.

    Immer wieder beobachte ich, dass es Kindern und Jugendlichen an Bildung – also an grundlegenden Einsichten in Zusammenhänge – mangelt. Ich habe den Eindruck, dass diese Kinder und Jugendlichen die Welt um sich herum nicht verstehen und aus diesem Grunde keine gute Basis haben, um mit sich und dem, was ihnen im Leben begegnet und begegnen kann, konstruktiv umzugehen. Infolge dessen machen sie sich selbst oder andere bzw. anderes kaputt. Die Hauptursache dafür liegt meines Erachtens in gesellschaftlicher Verwahrlosung. Psychotherapeutische Unterstützung kann hier klärend, befreiend und erlösend wirken.

  • Orientierungshilfen zum menschlichen Umgang miteinander. Was ergibt sich angesichts des Grundgesetz-Gebotes 'Die Würde des Menschen ist unantastbar.' (Art. 1 (1) GG)?

    „Demokratisch“ kann nur ein Handeln sein, das mit anderen Menschen und mit deren Eigenarten rücksichtsvoll und achtsam umgeht. Stets ist auf Schadensvermeidung und auf die Unterstützung des Wohles anderer zu achten. Das ergibt sich aus dem Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art. 1 (1) GG). Aus diesem Grundsatz sind die Formulierungen der Menschenrechte hervorgegangen. Diese zeigen mit unterschiedlichen Worten, was zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde gehört. Die „Orientierungshilfen“ tragen zum Verständnis bei. 

  • Für unsere globalen Probleme reichen die finanziellen Mittel nicht. Empfehlungen zu Nützlichem und Wünschenswertem.

    Erfolgreiche Problembewältigung erfordert einen Sachverstand, der an den Entstehungsgrundlagen von Missständen ansetzt und dafür sorgt, dass diese nicht ins Unbeherrschbare und Unerträgliche ausufern. Dazu ist erfolgversprechendes Knowhow erarbeitet worden – in Form von Einsichten in naturgesetzliche Gegebenheiten und Entwicklungen. Darauf ausgerichtete Bildungsförderung ist unverzichtbar für konstruktives „Vermögen“. Demgegenüber kann es ins Verderben führen, wenn vorrangig das „Vermögen“ ist, ungehindert über Macht, materiellen Besitz und finanzielle Mittel verfügen zu können. Vor der Bekanntgabe der „Zehn Gebote“ erfolgte ein göttlicher Hinweis auf diese Gefahr (Exodus 31, 18 – 32, 7).

  • Wie demokratisches Handeln global gelingt. Staatliches Versagen lässt sich vermeiden, wie am Beispiel der Situation Flüchtender gezeigt werden kann.

    Am Beispiel der Situation Flüchtender kann gezeigt werden, wie sich staatliches Versagen vermeiden lässt: Stets ist an den Ursachen anzusetzen – hier an den Lebensbedingungen, die Menschen dazu drängen, ihr bisheriges Lebensumfeld unfreiwillig zu verlassen. Hilfreich ist, überall für menschenwürdige Lebensgegebenheiten zu sorgen. Das kann gelingen, wenn gewährleistet wird, dass die zuständigen organisatorischen Instanzen über die dazu erforderliche (Aus)Bildung und Lebenserfahrung verfügen.